Rechtliche Hinweise

  • Hauptsitz und Kontaktdaten

    Firmenname: VERSUS Communication Rechtsform: SRL Adresse: Rue de Coquiamont, 13, Zoning Béolia 1360 Perwez Kontaktdaten: Telefon: 010/77.03.37 E-Mail: info@agence-versus.be Firmennummer: BCE-Nr. (Crossroads Bank for Enterprises): 0729.948.457 USt-IdNr.: BE0729.948.457 Bankdaten: Bank: Belfius Iban: BE29 0689 3432 7164 BIC: GKCCBEBB Kontaktdaten des Geschäftsführers/Verwalters: Name und Vorname des Verwalters: Snellings Vincent Direkte E-Mail: info@agence-versus.be

  • Allgemeine Verkaufsbedingungen

    Unsere AGB

  • Datenschutzrichtlinie

    Mehr erfahren

  • Cookie-Verwaltung und Tracking-Tools

    Mehr erfahren

  • Berechtigungen und Verantwortlichkeiten

    Genehmigungen und Verantwortlichkeiten des Kunden Für jede von VERSUS Communication „EYE SCREEN“ organisierte Straßenmarketing-Aktion ist es zwingend erforderlich, dass der Kunde im Voraus die erforderlichen Genehmigungen einholt. Diese Genehmigungen sind unerlässlich, um einen reibungslosen Ablauf der Aktion zu gewährleisten und Streitigkeiten oder Unterbrechungen zu vermeiden. Einzuholende Genehmigungen: 1. Städtische Genehmigung: •Erforderliche Genehmigung oder Vereinbarung für Aktivitäten im öffentlichen Raum (Straßen, Gehwege, Plätze usw.). •Die Verfahren mit den lokalen Behörden liegen in der Verantwortung des Kunden. 2. Zustimmung privater Eigentümer: •Findet die Aktion auf privatem Grund (Parkplatz, Einkaufszentrum usw.) statt, ist eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers oder Verwalters des Ortes erforderlich. 3. Zustimmung der Veranstalter: •Findet die Aktion am Rande einer Veranstaltung (Messe, Jahrmarkt, Festival usw.) statt, muss der Kunde die Genehmigung der Veranstalter für alle Aktivitäten vor Ort einholen. 4. Spezifische Genehmigungen: Alle anderen Genehmigungen oder Zulassungen, die gemäß lokalen oder nationalen Vorschriften erforderlich sind (z. B. für die Verwendung von Tonanlagen, Displays usw.). Verantwortung des Kunden: •Einholen von Genehmigungen: Alle Verwaltungsverfahren und die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. •Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Bei fehlender Genehmigung oder Ablehnung durch die Behörden kann VERSUS Communication „EYE SCREEN“ nicht für die Absage oder Verschiebung der Aktion verantwortlich gemacht werden. Verpflichtung von VERSUS Communication „EYE SCREEN“: •Wir stehen Ihnen bei Bedarf weiterhin mit Rat und Tat zur Seite bei Ihren Verwaltungsverfahren. •Wir verpflichten uns zu umfassender Zusammenarbeit, um den Erfolg der Aktion unter Einhaltung der örtlichen Vorschriften sicherzustellen.

  • Höhere Gewalt-Klausel

    Außergewöhnliche Umstände außerhalb unserer Kontrolle können zu Verzögerungen oder Störungen des Aktionsplans führen. Beispiele (nicht abschließend) •widrige Wetterbedingungen •Stau oder außergewöhnliche Verkehrsbedingungen •Verkehrsunfälle oder andere unvorhergesehene Ereignisse •Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit von Teammitgliedern •Streiks oder Arbeitskonflikte •Fahrzeugpannen •... Unter solchen Umständen kann VERSUS Communication „EYE SCREEN“ nicht für daraus resultierende Verzögerungen verantwortlich gemacht werden und wird sich bemühen, die Aktion, falls erforderlich und/oder machbar, so schnell wie möglich neu zu terminieren. Unser Engagement für die Erreichung der gesetzten Ziele bleibt bestehen, und wir werden alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen außergewöhnlicher Umstände auf die Qualität und Pünktlichkeit der Mission zu minimieren.

Kontaktieren Sie uns noch heute!